Vereinsheim & Begegnungsstätte Birkenstraße
Fakten, Ausstattung
Personenzahl empfohlen:
- Versammlungen/Schulungen 40
- Förmliche Feier ausschließlich mit Sitzplätzen am Tisch 65
- Feier/Party mit Theke und Stehtischen 100
Raumgrößen:
Hauptraum 75 qm, überdachter Vorraum 20 qm, Terrasse 40 qm, Grillterrasse 50 qm
Tische und Stühle:
Tische und Stühle für bis zu 65 Personen, 3 flexible Stehtische, Eckbank, Barhocker, Bierzeltgarnituren
Nach Absprache* können weitere Bierzeltgarnituren, Stehtische und Pavillons zur Verfügung gestellt werden.
Gläser/Geschirr:
Die vorhandenen Gläser reichen für nahezu jede Veranstaltung.
Gleiches gilt für Teller, Tassen, Besteck.
Im Zweifelsfall bitte nachfragen.
Kühlung/Zapfanlage:
Professionelle Zapfanlage und Theke mit zwei Zapfhähnen und großer Vorkühlung.
Weitere Kühlschränke mit Tiefkühlzonen vorhanden.
Küchenausstattung:
Einfacher Elektroherd mit Backofen, Spülbecken, Spülmaschine, Gastro-Kaffeemaschine, Mikrowelle,
auf Wunsch* Fritteusen, Grillplatte, Grillpfanne, Schwenkgrill, Slush-Eismaschine
Grill:
Gasgrill mit Haube*
Getränke und Speisen:
Die Beschaffung sowie der Ausschank ist frei wählbar, obliegt der Verantwortung des Mieters. Der Jugendschutz ist zu beachten.
W-Lan:
Im Gastraum steht kostenloses W-LAN zur Verfügung, wegen mögl. technischer Störungen besteht jedoch kein Anspruch.
Musik/TV:
Eine feste Musikanlage* oder TV-Anschlüsse sind nicht vorhanden.
Strom:
Es stehen viele Steckdosen mit ausreichender Kapazität einschließlich einem Starkstromanschluss zur Verfügung.
Dekoration:
Das Gastraum kann selbstverständlich nach eigenem Geschmack hergerichtet werden. Er muss jedoch bei Mietende in den Ursprungszustand gebracht werden. Es dürfen keine Haken oder Nägel eingeschlagen oder geschraubt werden. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden.
Parkplätze:
Vor der Sportanlage befindet sich ein öffentlicher, großzügiger Parkplatz.
Zufahrt:
Zum Be- und Entladen kann die Sportanlage mit PKW oder Transporter angefahren werden. Dies aber nur durch das große Tor über den Parkplatz. Das Tor am Fußweg ist ausschließlich durch Rettungsfahrzeuge zu befahren.
Außenanlage:
Die Außenanlage kann mit benutzt werden. Die Rasen-Spielfläche nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
Am Vereinsheim ist auch das Aufstellen von Imbisswagen oder Schankwagen nach Absprache möglich. Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden. Auch für Hüpfburgen*, Bubble-Soccer*- oder Fußballtennis bzw. ähnliche Attraktionen ist ausreichend Platz vorhanden.
Vereins-Nutzung und Spielbetrieb:
Es wird stets der Haupt-Gastraum "vermietet". Die Nebenanlagen können parallel bei Vereinsveranstaltungen oder im Trainings- und Spielbetrieb mit genutzt werden. Hier hat dann der Vereinssport Vorrang. Es besteht kein Anspruch zur alleinigen Nutzung der Anlage. Vereinsverantwortlichen ist auch bei Feierlichkeiten der Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen.
Mietdauer:
Prinzipiell steht Vorratsraum, Küche und Gastraum am Tag der Veranstaltung ab 12 Uhr zur Verfügung und muss am Folgetrag um 11 Uhr besenrein verlassen werden wenn nicht ausdrücklich Abweichungen vereinbart wurden. Oftmals findet kein Spielbetrieb statt und es sind keine Anschlussvermietungen, dann sind die Zeiten flexibel.
Mietpreis:
Der Mietpreis beträgt pauschal € 240,- für Mitglieder und Sponsoren € 190,-
Für Vereine und besondere Veranstaltungen sind individuelle Absprachen vorgesehen.
Müll:
Sämtlicher Müll muss vom Mieter selber entsorgt (mitgenommen) werden.
Reinigung:
Die Endreinigung wird vom Vermieter übernommen. Die Räumlichkeiten und genutzte Bereiche sind nur müllfrei und besenrein zu verlassen.
Camping/Übernachtung:
Das Campen oder Übernachten auf der Sportanlage ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen nur für besondere Veranstaltungen nach Absprache mit dem Vorstand.
Alter:
Sehr viele Lokalitäten werden aus bekannten Gründen nicht für 18. Geburtstage etc. vermietet. Wir möchten aber auch jungen Menschen die Möglichkeit zum Feiern geben. Deshalb muss nur der verantwortliche Mieter mindestens 23 Jahre alt sein und sicher stellen, dass zwei verantwortungsvolle Personen über 35 Jahre während der gesamten Zeit anwesend sind und für Ordnung sorgen. Nach Absprache ist es evtl. auch möglich, dass der Verein gegen Aufwandsentschädigung Aufsichtspersonen stellt.
Ruhestörung, Störung öffentlicher Frieden/Nachbarschaft:
Leider kommt es manchmal vor, dass die Feiernden stark über die Grenzen gehen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft. Sollte es zu mutwilligen Störungen kommen, behält sich der Verein sich vor, Aufwandsentschädigungen mit der Kaution zu verrechnen.
*Unser Verein hat selber viel Equipment oder kann Komponenten gegen geringen Aufpreis zur Verfügung stellen oder vergünstigt vermitteln.