Vereinsheim & Begegnungsstätte Birkenstraße
Mietbedingungen
Vorbemerkung: Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es Vereins- und Nichtvereinsmitgliedern und deren Angehörigen ermöglicht, in unserem Vereinsheim private Feierlichkeiten
durchzuführen. Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Mieter zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum. Ansprechpartner für die Vermietung ist grundsätzlich
der geschäftsführende Vorstand des SC Sparta Bardenberg oder der zuständige Vereinsvertreter. Kontaktdaten
Das Vereinsheim wird zu folgenden Bedingungen vermietet:
Bei Reservierung des Vereinsheimes wird eine Anzahlung von € 100,- fällig, welche bei Absage nur dann erstattet wird, wenn die Stornierungen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem
Vermieter angezeigt wird. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail, erst dann gilt die Reservierung als verbindlich.
Miete und Kaution sind bei der Schlüsselübergabe an den Vermieter in bar zu entrichten. Die Miete beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer, die üblichen Heiz- und Nebenkosten incl. Strom und
Wasser sowie die Nutzungsgebühr für Gläser, Geschirr und Besteck. Bei Beschädigung oder Verlust wird eine Wiederanschaffungsgebühr von 2,- € je Teil erhoben. Bei Schlüsselübergabe erfolgt eine
Einweisung zur Nutzung der Räume und technischen Anlagen. Für entstandene Schäden, die während der Mietdauer oder durch die Feier bedingt entstanden sind, haftet der Mieter. Die dabei
entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Reicht diese nicht aus werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Mietbetrag enthält die Reinigungskosten bei besenreiner
Rückgabe. Besonderer Reinigungsaufwand und/oder Müllbeseitigung kann mit der Kaution verrechnet werden.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zeitnah erstattet. Die Hausordnung ist Bestandteil der Mietvereinbarung.
Sehr geehrte Interessenten & Gäste,
wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Feier. Ob einen Geburtstag, eine Kinderkommunion oder eine Silberhochzeit, Sie können beinahe jede Feierlichkeit in unserem
Vereinsheim abhalten. Wir möchten Sie lediglich bitten, die Hausordnung, Hinweise und Mietbedingungen des Horst-Becker-Hauses zu beachten und zu befolgen. Die Regeln sind durch langjährige
Erfahrung entstanden und sollen beiderseits Ärgers vermeiden.
Hinweise, Hausordnung:
- Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach Zahlung der Gesamtforderung.
- Der Mieter ist verpflichtet, vorgefundene Beschädigungen oder Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren. Der Vertragspartner muss volljährig sein. Bei
Feierlichkeiten von Personen unter 23 Jahren ist die Anwesenheit von mindestens 2 Personen über 35 Jahren über die Gesamtzeit verpflichtend.
- Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung, eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
- Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze vor dem Vereinsgelände für die Dauer der Vermietung nutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch
nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und Abfallentsorgung auf angrenzenden Grundstücken sind zu vermeiden.
- Die Eckbänke, Gardinen, Pokale und Bilder sind nur nach Absprache zu entfernen. Tische und Stühle, die Sie nicht benötigen und die Sie aus den Räumlichkeiten entfernen, sind bis zur
Schlüsselrückgabe wieder zurückzustellen.
- Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Heftklammern an Wänden, Türen und Decken befestigt werden. Die Deko ist nach der Veranstaltung restlos zu entfernen. Reste und Rückstände von
Klebeband sind auch zu entfernen. Oberflächen wie Stehtische, Tische, Fensterbänke oder sonstige Ablagen sind von Essensresten, Wachsflecken oder anderem Schmutz zu säubern.
- Sämtlicher Müll, Geschenkverpackungen, Wert- und Reststoffe sowie das Leergut, soweit nicht Eigentum des Vermieters, sind zu entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass auch Müll oder Schmutz
außerhalb des Heims, der durch ihre Feier entstanden ist, von Ihnen zu beseitigen ist, z. B. zerbrochene Gläser, Verpackungen, Einweggeschirr oder Essensreste.
- Auch bei Vermietung des Vereinsheimes darf der Verein die nicht genutzten Gebäudeteile und die Außenanlagen anderweitig nutzen.
- Der Vorstand, oder eine von ihm beauftragte Person, behält es sich vor, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen die allgemeine Grundordnung,
Hausordnung oder z.B. Schädigung der Vereinsanlage oder des Vereinsrufes ist der Vermieter berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Eine Rückvergütung der Miete und eventuell der
Kaution erfolgt in diesen Fällen nicht.
- Sparen Sie Energie: Die Heizkörper in der Nacht auf * (Sternchen) stellen und unnötige Stromfresser wie die Vorkühlung und die Durchlaufkühlung (unter der Theke) nach der Feier ausschalten.
Bei Beendigung der Veranstaltung ist das Licht (Toiletten-Lichtschalter befindet sich auf dem Damen WC rechts oben) auszuschalten, alle Fenster und Türen zu verschließen.
- Übernachtungen auf dem Vereinsgelände, in Wohnmobilen, PKW‘s bzw. in den angemieteten Räumen sind nicht erlaubt.
- Die angemieteten Räume und die Außenanlage sind am Folgetag bis 11.00 Uhr (oder nach Vereinbarung, dann jedoch eventuell gegen Aufpreis) in einem ordnungsgemäßen, sauberen (besenrein) und
unbeschädigten Zustand zu übergeben. Grobe Verschmutzungen, Erbrochenes oder verschmutze Toiletten reinigen Sie bitte selbst. Die Gegenstände, die Sie über Nacht im Heim belassen werden, stellen
Sie bitte hoch, damit der Boden am nächsten Morgen ab 9.00 Uhr ordentlich geputzt werden kann.
- Das Porzellan und die Gläser müssen an den vorgegebenen Platz geordnet zurückgestellt werden.
- Falls nicht anders vereinbart, geben Sie bitte den Schlüssel am nächsten Morgen bis 11.00 Uhr zur Übergabe und Endabrechnung zurück.
- Bei Verlust des Schlüssels des Mietobjektes ist ein Austausch der gesamten Schlüsselanlage notwendig, die Kosten trägt der Mieter.
- Die bestehende W-Lan Internetverbindung kann genutzt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Funktionalität.